Besserer Schutz vor den Folgen der Klimakrise
Mit dem 1. Juli tritt das Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Damit helfen wir Menschen vor Ort, sich besser auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und Risikovorsorge zu treffen. Denn erstmals gibt es damit einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Was das konkret bedeutet, klären wir hier.
Mit dem Klimaanpassungsgesetz ist es ab sofort staatliche Aufgabe, die Menschen vor Ort besser zu schützen, indem der Bund die Kommunen bei wichtigen Maßnahmen unterstützt. Dazu gehört beispielsweise ein besserer Hochwasserschutz durch den Bau von Deichen und Rückhaltebecken. Die Renaturierung von Mooren und die Einrichtung von Versickerungsmulden erhöhen die natürliche Wasserspeicherung in ländlichen Regionen. In den Städten tragen mehr Grünflächen, zum Beispiel an Rad- und Fußwegen, auf Dächern und Fassaden zur effektiven Speicherung von Wasser bei.
Mit Schwammregionen und Stadtgrün gegen Hochwasser und Extremhitze
Weitläufige Grünflächen, Bäume und Dachgärten haben im urbanen Raum sogar einen dreifach positiven Effekt: Sie speichern Wasser, reinigen die Luft und haben einen kühlenden Effekt. In den heißen Sommermonaten schützt das Stadtgrün somit auch vor allem ältere oder kranke Menschen und Babys vor extremer Hitze.
Die verbindliche Rechtsgrundlage für die Folgen des Klimawandels ist dringend nötig. Auch dieses Jahr haben Menschen und Kommunen mit den Folgen der Klimakrise zu kämpfen. Die jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland haben Menschenleben gekostet, Häuser zerstört und Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Das zeigt, wie dringend und um wie viel günstiger es ist, rechtzeitig und umfassend vorzusorgen.
Perspektivisch streben wir an, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuhalten. Der Bund dürfte so direkt Maßnahmen der Kommunen finanziell unterstützen.