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Zwei junge Menschen liegen sich lachend in den Armen bei einer Pride Parade.
Thema

Eine vielfältige Gesellschaft gestalten

Wir alle sind unterschiedlich, aber an Rechten und Würde gleich. In unseren Dörfern und Städten begegnen sich Menschen mit diversen Perspektiven, Erfahrungen und Herkünften. Zusammenhalt in Vielfalt setzt voraus, respektiert und gehört zu werden, gleichberechtigt mitgestalten und teilhaben zu können. Wo wichtige Entscheidungen für unsere Gesellschaft fallen, sollen deshalb auch alle mit am Tisch sitzen. Indem wir Hürden und Barrieren konsequent abbauen, sichern wir Zusammenhalt, Wohlstand und Freiheit.

Wie wir gleiche Chancen und Möglichkeiten für alle schaffen wollen

  1. Für mehr Repräsentation und Teilhabe sorgen

    Alle dauerhaft hier lebenden Menschen sollen sich demokratisch einbringen und teilhaben können. Dies wollen wir unter anderem mit einem Partizipationsrat und dem kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige sicherstellen. Mehr erfahren ↓

  2. Eine inklusive Gesellschaft verwirklichen

    Diskriminierung treten wir entschieden entgegen. Barrieren - sowohl physische als auch rechtliche - werden wir abbauen und den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern. Mehr erfahren ↓

  3. Selbstbestimmung ermöglichen

    Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit für alle gelten. Mehr erfahren ↓

In den letzten Jahrzehnten ist unsere Gesellschaft große Schritte in Richtung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen gegangen. So haben sich zum Beispiel queere Menschen viele Rechte erfolgreich erkämpft, wie die Ehe für alle und die damit einhergehende rechtliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. Doch noch immer sind Menschen in Europa aufgrund von Antisemitismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit und anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Gewalt und Ausgrenzung ausgesetzt. Wir wollen Diskriminierungen auf allen Ebenen abbauen. Sicherheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Bürger*innen-Rechte gelten für alle Menschen. Sie sind die Voraussetzung für ein Leben in Freiheit. Sie müssen unabhängig davon gelten, woher ein Mensch kommt, wie er oder sie liebt, lebt oder glaubt. Solange sie nicht für alle Wirklichkeit sind, ist unser Ziel der inklusiven Gesellschaft noch nicht erreicht.

Die vielfältige Repräsentation ist die Basis einer vielfältigen Gemeinschaft

Alle hier lebenden Menschen sollen die gleichen Chancen haben und aktiv unsere Gesellschaft mitgestalten können. Wir wollen eine verlässliche Teilhabe und Repräsentation von Menschen mit Diskriminierungs- und Rassismuserfahrung erreichen. Sie sind unterrepräsentiert und bei Entscheidungsprozessen nicht ausreichend beteiligt. Der Grund dafür sind oft Ausschlussmechanismen, die viele Menschen schon als Kind zu spüren bekommen. Auch in der Verwaltung, bei der Polizei und der Bundeswehr soll sich die Vielfalt Deutschlands widerspiegeln. Das gilt ebenso für die Führungs- und Entscheidungsgremien in Wirtschaft und Politik, die Kulturlandschaft und die Medien. Wir wollen, dass alle dauerhaft hier lebenden Menschen sich demokratisch einbringen und beteiligen können.

Welche Schritte wir in Richtung einer inklusiven Gesellschaft gehen wollen

Aktive Mitgestaltung durch Menschen mit Migrationsgeschichte

Die Perspektive von Menschen mit Migrationsgeschichte muss konsequent in den politischen Prozessen berücksichtigt werden. Deswegen wollen wir einen Partizipationsrat einführen - ähnlich dem Deutschen Ethikrat - der der Politik als beratendes Gremium zur Seite steht. Das Gremium soll mit Vertreter*innen aus der (post)migrantischen Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung besetzt sein. Mit einem Bundespartizipationsgesetz wollen wir die Teilhabe aller hier lebenden Menschen aktiv fördern. Um demokratische Mitbestimmung zu ermöglichen, sollen alle, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, ein kommunales Wahlrecht erhalten.

Den Rechtsstaat an die Seite der Betroffenen stellen

Menschen, die Diskriminierung erfahren, sei es durch öffentliche Institutionen, auf dem Wohnungs- oder auf dem Arbeitsmarkt, dürfen nicht allein gelassen werden, sondern müssen Recht und Gesetz auf ihrer Seite wissen. Es ist wichtig, dass sich Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, auch mit rechtlichen Mitteln effektiv wehren können. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen. Leider gibt es aber rechtliche Lücken, durch die Betroffene sich nicht ausreichend gegen Diskriminierung wehren können. Das wollen wir endlich ändern. Das AGG wir überarbeiten, Schutzlücken schließen und den Anwendungsbereich ausweiten.

Diskriminierung erforschen, verstehen und entgegentreten

Um Diskrimierung gezielt entgegentreten zu können, braucht es eine gute Datenlage. Deswegen wollen wir in Forschung investieren, die Rassismus und seine unterschiedlichen Formen wie zum Beispiel anti-Schwarzen Rassismus ergründen. Maßnahmen zum Abbau von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung sollen unter kontinuierlicher Einbindung von Expert*innen und Menschen, die von Diskrimierung selbst betroffen sind erarbeitet werden. Mitarbeitende in Strafverfolgungsbehörden wollen wir mit Schulungen für das Thema sensibilisieren und somit das Vertrauen aller Menschen in unsere Sicherheitsbehörden stärken.

Wer hier wohnt soll auch wählen dürfen

Wir wollen Menschen, die nicht aus der EU stammen, aber die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland haben, die Möglichkeit geben, an Abstimmungen und allen anderen demokratischen Prozessen gleichberechtigt teilzunehmen. In einem ersten Schritt wollen wir deshalb das kommunale Wahlrecht für sogenannte Drittstaatsangehörige einführen.

Barrieren abbauen

Stufen, zu enge Türen oder schwer lesbare Webseiten – in unserem Alltag gibt es viele unterschiedliche Dinge, die für Menschen mit Behinderung, aber auch für ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder Verletzte mit Gipsbein eine Hürde darstellen. Es ist mühsam, manchmal unmöglich, Angebote zu nutzen, die für andere selbstverständlich sind. Mit dem „Barrierefreiheits-Gesetz“ wollen wir erreichen, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, auch psychischen Erkrankungen, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben und selbstbestimmt, gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen und arbeiten können.

Ein Arbeitsmarkt, der für alle funktioniert

Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen und dafür Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, besser unterstützen. Es soll mehr Geld fließen in die Förderung inklusiver Beschäftigung. So wollen wir eine bessere individuelle Unterstützung sicherstellen. Sie sollen nicht vorrangig in prekäre Arbeit vermittelt werden und stattdessen eine passende Ausbildung und Qualifikation erhalten.Das Werkstättensystem wollen wir in Richtung Inklusionsunternehmen weiterentwickeln – denn sozialer Schutz und Mindestlöhne müssen auch für Menschen mit Behinderung gelten.

Nein zu Hasskriminalität

Mit dem Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts gehen wir verstärkt gegen frauenfeindliche und queerfeindliche Hasskriminalität vor. Zugleich bauen wir die Prävention im Strafrecht aus. Mit der Neuregelung des straflichen Sanktionenrechts werden Geschlechtsspezifische sowie gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive ausdrücklich genannt und müssen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Dies wird dazu beitragen, vor allem gegen Frauen und LSBTIQ-Personen gerichtete Hassdelikte angemessen zu ahnden.

Selbstbestimmung und Gesundheitsversorgung ohne Diskriminierung

Als Gesellschaft verbindet uns der Wunsch, in unserem Land frei und selbstbestimmt zu leben. Politik soll den Rahmen schaffen, dass jede und jeder sich frei entfalten kann, und dafür sorgen, dass die gesellschaftlichen Lebenswirklichkeiten rechtlich abgesichert sind. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wollen wir die Diskriminierung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen endlich beenden und ihre persönliche Freiheit stärken. Das Gesetz sieht vor, dass volljährige Menschen in Zukunft die Änderung ihres Geschlechtseintrags, sowie ihres Vornamens per Selbstauskunft auf dem Standesamt vornehmen können. Damit beenden wir die entwürdigenden, langwierigen und kostenintensiven Verfahren, in denen bisher zwei psychiatrische Zwangsgutachten vorgelegt werden mussten.

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