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Artikel

Wir schützen das Bundesverfassungsgericht

IMAGO / Political-Moments

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für Staat und Gesellschaft. Wir GRÜNE halten es für essenziell, das Bundesverfassungsgericht endlich auch verfassungsrechtlich abzusichern. Die demokratischen Parteien im deutschen Bundestag sorgen nun mithilfe einer Grundgesetzänderung für diesen Schutz.

Die Parteien der politischen Mitte sind sich einig, dass Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes ergänzt und die Inhalte neu geordnet werden müssen. Angesichts der vielfältigen Bedrohungen von innen und außen müssen wir unsere Demokratie und ihre Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht wehrhafter und resilienter machen.

Wer wehrhaft sein will, darf nicht zuschauen. Der muss handeln! Und das tun wir hier heute. Die Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig. Gefahr geht auch von einer Fraktion in diesem Hause aus.
Konstantin von Notz

Polen als mahnendes Beispiel

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüterin unserer Verfassung. Wie wichtig die Stärkung des Bundesverfassungsgerichts ist, zeigt ein Blick auf andere Staaten: In Polen wurde über viele Jahre hinweg eine Transformation des Rechtssystems betrieben, die unter anderem eine starke Politisierung zur Folge hatte. Der Europäische Gerichtshof urteilte im Juli 2021, dass das Land mit diesen Reformen europäisches Recht verletze. Auch in den USA sehen wir derzeit, dass autoritäre Kräfte gezielte Angriffe auf Verfassungsorgane vorbereiten und planen. Umso wichtiger ist es, dass sich die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag auf den Schutz des Bundesverfassungsgerichts einigten.

Überführung von Regelungen ins Grundgesetz

Konkret werden die Länge der Amtszeit, die Altersgrenze und die Anzahl der Verfassungsrichter*innen im Grundgesetz festgelegt. Hinzu kommen unter anderem die Bindungswirkung von Entscheidungen des Gerichts sowie die Geschäftsordnungsautonomie. Bislang sind viele dieser Regelungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz verankert und können daher mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Aufnahme dieser und weiterer Regelungen ins Grundgesetz stellt sicher, dass künftig eine Zweidrittelmehrheit für Änderungen erforderlich ist.


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