EU-Parlament beschließt das Recht auf Reparatur und die Ökodesign-Verordnung
Handy kaputt, die Reparatur ist teurer als ein neues, also ab damit in den Müll? Das muss nicht mehr sein. Mit der neuen Richtlinie Recht auf Reparatur und der Ökodesign-Verordnung hat die EU nun festgelegt, dass Produkte in Zukunft langlebiger, reparierbar und recyclingfähig sein werden. Was das für Verbraucher*innen, Hersteller und die Umwelt bedeutet, erfahrt ihr hier.
Jedes Jahr fallen allein in der EU rund 35 Millionen Tonnen Müll aus Haushalten an. Vor allem, weil Verbraucher*innen viele Geräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen oder andere Technik wie Handys und Laptops zu früh wegschmeißen (müssen), statt sie reparieren lassen zu können. Die daraus entstehenden Müll- und Schrottberge sind nicht nur für die Umwelt ein Desaster, die Wegwerfkultur belastet auch den Geldbeutel von Verbraucher*innen. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart: Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft. Auf europäischer Ebene konnten wir mit dem Recht auf Reparatur und der Ökodesign-Verordnung nun liefern und legen damit das Fundament für eine echte Kreislaufwirtschaft - die sogenannte circular economy.
Wie profitieren Verbraucher*innen und die Umwelt konkret?
Das Recht auf Reparatur und die Ökodesign-Verordnung sparen Geld, Energie und Ressourcen. Die zentrale Maßnahme des Rechts auf Reparatur ist, dass Hersteller die Geräte ihrer Kund*innen reparieren müssen, sofern eine Reparatur möglich ist. Die Ökodesign-Verordnung stellt durch nachhaltige Mindestanforderungen sicher, dass Produkte von Beginn mit dem Kriterium der Reparierbarkeit entworfen oder designed werden müssen.
Für die Umwelt bedeutet die Ökodesign-Vorgabe eine große Entlastung: Es ist gängige Praxis, dass Unternehmen unverkaufte oder retournierte Ware wie Kleidung oder Möbel auf Mülldeponien oder Verbrennungsanlagen entsorgen. Der Schaden für die Umwelt und das Klima ist immens. Durch die Ökodesign-Verordnung ist diese schädliche Auslagerung auf die Umwelt nicht mehr erlaubt.
Ab wann gilt das Recht auf Reparatur?
Das Recht auf Reparatur ist eine Richtlinie, die vom EU-Parlament beschlossen wurde. Als nächstes muss der Rat die Richtlinie billigen, was als Formsache gilt. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss das Recht auf Reparatur innerhalb der nächsten zwei Jahre, also bis 2026, auf nationaler Ebene umgesetzt werden.