Mehr Unterstützung beim Berufseinstieg für Auszubildende
Zum August und September startet das neue Ausbildungsjahr. Azubis profitieren ab diesem Jahr von Maßnahmen aus dem Aus- und Weiterbildungsgesetz – zum Beispiel dem Mobilitätszuschuss. Wie die Bundesregierung mehr Menschen in Ausbildung bringt, dem Fachkräftemangel entgegenwirkt und die Chancengerechtigkeit verbessert, erfahrt ihr hier.
Der Übergang von der Schule in den Beruf läuft oft nicht reibungslos und ist eine riesengroße Herausforderung. Nicht immer gelingt der Sprung in die Ausbildung und damit in ein gutes Berufsleben unmittelbar oder problemlos. Das liegt auch an grundlegenden Hürden: Aktuell gibt es rund 200.000 offene Stellen – und zugleich mehr als 120.000 Ausbildungsbewerber*innen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
So findet jede*r Auszubildende zum richtigen Platz
Diesem Missstand begegnet die Bundesregierung mit der Ausbildungsgarantie, die ab dem 1. August 2024 gilt. Alle jungen Menschen mit Ausbildungswunsch sollen Zugang zu einer möglichst betrieblichen Ausbildung erhalten, in der praktische Fertigkeiten und spezifisches Fachwissen im Betrieb vermittelt werden.
Junge Menschen wiederum, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, weil sie zum Beispiel in einer Region mit wenig angesiedelten Betrieben und knappen Ausbildungsplätzen wohnen, sollen im Rahmen der Ausbildungsgarantie nun auch die Möglichkeit erhalten, eine außerbetriebliche Ausbildung zu absolvieren. Diese findet außerhalb eines regulären Unternehmensbetriebs statt, wird von einem Bildungsträger angeboten und von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Für Auszubildende, die zunächst keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, bietet die außerbetriebliche Ausbildung einen guten Ausgangspunkt für den Übergang in den regulären betrieblichen Ausbildungsweg.
Fahrtkostenzuschuss für den Heimatbesuch
Wer bereit ist, für die Ausbildung aus der Heimat wegzuziehen, hat seit April 2024 einen Anspruch auf den Mobilitätszuschuss. Im ersten Ausbildungsjahr übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für zwei Heimfahrten pro Monat. Den Mobilitätszuschuss können Azubis bei ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Durch diese finanzielle Unterstützung sollen vor allem junge Menschen gefördert werden, die in Regionen mit wenig verfügbaren Ausbildungsplätzen wohnen.
Vorher wissen, was man bekommt
Eine weitere Neuerung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes ist die verbesserte Berufsorientierung durch Praktika, die seit April dieses Jahres gilt. Vor Beginn der Ausbildung können Schulabgänger*innen ein- bis sechswöchige Praktika in einem für sie spannenden Betrieb absolvieren. So lernen sie schon vorab, welche Tätigkeiten und Inhalte konkret während einer Ausbildung gefragt sind. Die Unterkunft sowie Fahrtkosten für das Berufspraktikum werden von der Agentur für Arbeit gefördert.