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Mehr BAföG für Schüler*innen und Student*innen

Ab dem kommenden Schuljahr und zum Wintersemester 2024 bekommen Schüler*innen und Student*innen mehr BAföG. Außerdem wurde die sogenannte Studienstarthilfe eingeführt. Der Bundestag hat die Reform der Ampelkoalition am Donnerstag beschlossen. 

Jetzt ist es beschlossene Sache: Schüler*innen und Student*innen, die ihr Studium oder ihre Ausbildung durch das BAföG finanzieren, bekommen mehr Geld. Zum Wintersemester 2024 und dem neuen Schuljahr werden die Sätze um fünf Prozent auf nun 475 Euro erhöht. Außerdem steigt der Wohnkostenzuschlag von 360 Euro auf 380 Euro. Zusammen mit dem Zuschlag zur Krankenversicherung beträgt der Höchstsatz also 992 Euro monatlich!

Studienstarthilfe: Den Einstieg ins Studium erleichtern

Neben diesen Verbesserungen wird nun auch die sogenannte Studienstarthilfe eingeführt. So unterstützen wir Studienanfänger*innen aus einkommensschwachen Haushalten mit 1.000 Euro schon am Anfang an. Das soll die Entscheidung für ein Studium erleichtern. Denn oftmals scheitert es an den vielen Anschaffungen, die für ein Studium nötig sind, wie Laptop, Lehr- und Lernmaterialien oder auch der Mietkaution.

Anhebung der Freibeträge

Künftig erhalten außerdem noch mehr junge Menschen als bisher einen Anspruch auf Unterstützung durch BAföG. Dafür werden die sog. Freibeträge weiter erhöht. Wer also über höheres Einkommen verfügt, behält trotzdem Anspruch auf Unterstützung. Auch das Einkommen zum Beispiel der Eltern wird weniger stark auf den BAföG-Betrag angerechnet.

Bereits zu Beginn der Legislaturperiode hat die Ampel die Freibeträge für das Elterneinkommen um 20,75 Prozent erhöht. Jetzt erfolgt eine erneute Anhebung um 5,25 Prozent. Das bedeutet, dass 2024 die Freibeträge gegenüber der Vorgängerregierung um rund 27 Prozent gestiegen sind – davon profitieren Studierende und Schüler*innen gleichermaßen. Die ersten Erfolge dieser Initiative zeichnen sich schon ab: 2022 ist die Anzahl der unterstützten Studierenden zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder gestiegen.

Förderhöchstbetrag steigt auf 992 Euro

Neben den steigenden Freibeträgen und dem gestiegenen Wohnkostenzuschlag, unterstützt die Reform auch Studierende, die auf den Höchstbetrag angewiesen sind. Für sie steigt der Betrag künftig um 6,2 Prozent. Das bedeutet statt 934 Euro in Zukunft 992 Euro monatlich. Der Darlehnsanteil, der später zurückgezahlt werden soll, bleibt trotzdem bei 10.010 Euro gedeckelt.

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