Das ändert die Tierhaltungskennzeichnung
Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir Klarheit über die Haltungsform von Tieren für Verbraucher*innen.
Tiere, die auf engstem Raum zusammengepfercht leben oder Frischluft schnuppern können: Viele Menschen wünschen sich, dass Tiere in der Landwirtschaft nicht unnötig leiden müssen. Künftig ist es möglich, beim Kauf von Fleisch im Supermarkt herauszufinden, wie die Tiere gehalten wurden. Mit dem im August 2023 in Kraft getretenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass sich Verbraucher*innen an der sogenannten Tierhaltungskennzeichnung orientieren können. Die Tierhaltungskennzeichnung informiert neutral darüber, wie Tiere gehalten werden.
Das verbessert die Tierhaltungskennzeichnung
Die Tierhaltungskennzeichnung verpflichtet tierhaltende Betriebe, die Haltungsform ihrer Tiere mitzuteilen, und Lebensmittelunternehmen, Waren entsprechend zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio. In einem ersten Schritt gilt die Kennzeichnung für frisches Schweinefleisch aus Deutschland. Das ist aber nur der Anfang. Im nächsten Schritt werden wir die Kennzeichnung unter anderem auf Gastronomie/Außer-Haus-Verpflegung und auch eine Ausweitung auf weitere Tierarten ist geplant.
Leichter sehen, was drin steckt
Mit der neuen Kennzeichnung werden Verbraucher*innen entlastet, die sich nun auf ein gesetzlich verankertes Label verlassen können und nicht mehr im Dschungel der freiwilligen Kennzeichnungen umherirren müssen. So sieht jede und jeder auf den ersten Blick, wie Tiere gehalten wurden, und kann informierte Kaufentscheidungen treffen.