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Bundesrat stimmt dem neuen Onlinezugangsgesetz zu

Annie Spratt via Unsplash

Nach längeren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss hat nun auch der Bundesrat dem neuen Onlinezugangsgesetz 2.0 zugestimmt. Bürger*innen und Unternehmen spart das in Zukunft vor allem eins: Zeit. Denn es wird ein einheitliches elektronisches Konto für Verwaltungsdienstleistungen des Bundes geben. Die wichtigsten Elemente aus dem Gesetz haben wir hier einmal zusammengefasst.

Mit dem neuen Onlinezugangsgesetz haben wir einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Verwaltung digitaler, einfacher und komfortabler zu machen. Verwaltungsdienstleistungen wie die Anmeldung des Wohnorts oder die Beantragung persönlicher Dokumente wie des Personalausweises sollen in Zukunft unkompliziert und rein online erledigt werden können.

Das zentrale Element ist die sogenannte DeutschlandID. Mit dieser ID können Bürger*innen entweder über ihren Online–Ausweis oder mit dem Elster-Zertifikat ihre Identität bestätigen und online Anträge stellen. Die Notwendigkeit einer händischen Unterschrift gehört somit der Vergangenheit an. Um die Kommunikation mit den Behörden zu digitalisieren und zu beschleunigen, erhält jede*r Büger*in ein digitales Postfach. Darüber werden in Zukunft auch Bescheide zugestellt, die den persönlichen Besuch beim Amt ersetzen.

Auch Unternehmen profitieren vom Onlinezugangsgesetz

Auch für Unternehmen wird das Gesetz einen massiven Digitalisierungsschub bringen. Sie erhalten ein digitales Organisationskonto, über das digitale Verwaltungsleistungen des Bundes bequem, sicher und flexibel nutzbar sind. Ziel ist, nach fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich digital anzubieten. Diese Standards sollen bundesweit und einheitlich gelten.

Das Gesetz tritt voraussichtlich schon im Juli 2024 in Kraft.

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