Quiz: Wochen Gegen Rassismus
Die Antworten zum Quiz der Wochen gegen Rassismus findet ihr hier.
Fast elf Millionen Menschen leben laut Statistischem Bundesamt in Deutschland ohne deutsche Staatsbürgerschaft – etwa jede*r achte Einwohner*in. Wie viele davon sind in Deutschland geboren?
a. 15.000
b. 150.000
c. 1.500.000
Antwort 1: c. In Deutschland leben 1,5 Millionen Menschen ohne deutschen Pass – obwohl sie hier geboren sind.
Welche Rechte erhalten Menschen durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft?
a.) Sie dürfen in Deutschland arbeiten.
b.) Sie dürfen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene wählen und gewählt werden.
c.) Sie dürfen eine Steuererklärung abgeben.
Antwort 2: b. Die deutsche Staatsbürgerschaft garantiert viele Rechte. Sie berechtigt dazu, auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu wählen. Außerdem können sich Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft selbst für ein politisches Amt bewerben. Und sie haben ein unverwirkbares Aufenthaltsrecht, Zugang zum Beamt*innenstatus und genießen Freizügigkeit innerhalb der EU. In Deutschland arbeiten und Steuern zahlen darf man mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel auch ohne Staatsbürgerschaft.
Wie viele Menschen lassen sich in Deutschland einbürgern?
a. 1,3 %
b. 5,6 %
c. 10 %
Antwort 3: a. Die Einbürgerungsquote liegt in Deutschland im europäischen Vergleich auf niedrigen Niveau. In der EU werden durchschnittlich 2 % der im jeweiligen Land lebenden Bevölkerung eingebürgert, in Deutschland lediglich 1,3 %.
Wie viel kostet die Einbürgerung?
a. 420 €
b. 1600 €
c. 255 €
Antwort 4: c Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.
Auf welchen Prinzipien beruht das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht?
a. Abstammungs- und Geburtsortprinzip
b. Abstammungs- und Lebensmittelpunktprinzip
c. Herkunfts- und Arbeitsprinzip
Antwort 5: a. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht immer noch zum Teil auf dem sogenannten Abstammungsprinzip – Deutsche*r wird, wer deutsche Eltern hat. Erst im Jahr 2000 wurde es unter der rot-grünen Regierung mit einer wegweisenden Reform durch das Geburtsortprinzip (ius soli) ergänzt. Seitdem bekommen Menschen, die in Deutschland geboren werden und keine deutschen Eltern haben, die deutsche Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen. Mit unserer Reform wollen wir jetzt endlich den nächsten Schritt gehen!