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Grüne Finanzen: Rechenschaftsberichte und Rechtliches

Entsprechend der Maßgaben des Parteiengesetzes finanzieren wir unsere Arbeit aus Eigeneinnahmen (Mitgliedsbeiträgen, Beiträgen von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, Spenden und sonstigen Einnahmen) sowie der staatlichen Grundfinanzierung. Laut Parteiengesetz müssen Parteien mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften. Die GRÜNEN finanzieren mehr als 50 Prozent selbst - vor allem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Staatliche Grundfinanzierung

Parteien erhalten Zuschüsse aus der staatlichen Teilfinanzierung. Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben Parteien, wenn sie bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5% oder bei Landtagswahlen mindestens 1% der gültigen Zweitstimmen erreicht haben.

Für die ersten 4 Mio. Stimmen erhalten die Bundesverbände der Parteien 1,05 € pro Stimme, für jede weitere Stimme 0,86 €.
Außerdem bekommen die Parteien 45 Cent für jeden Euro, den sie als Zuwendung (also Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge oder Spenden) erhalten haben – dies gilt aber nur für Zuwendungen bis zu 3.300 € pro natürliche Person. Damit unterstützt der Gesetzgeber die Finanzierung der Parteien durch die breite Bevölkerung, nicht jedoch Großspenden durch Einzelne oder Unternehmen.

Die Zuschüsse dürfen insgesamt aber nicht höher sein als die Eigeneinnahmen! Konkret bedeutet das, wenn einer Partei nach dem oben beschriebenen Modell z.B. 5 Mio. € zustünden, sie aber selbst nur 4 Mio. € durch Eigeneinnahmen erzielt hätte, dann könnte sie auch nur maximal 4 Mio. € staatliche Zuschüsse erhalten.

Einnahmen und ihre Verwendung

Einnahmen von Parteien gliedern sich gemäß Parteiengesetz in Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge, Spenden von natürlichen und juristischen Personen, Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen, Einnahmen aus sonstigem Vermögen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit, staatliche Mittel und Zuschüsse von Gliederungen – also z.B. vom Bundes- an den Landesverband einer Partei. Sponsoring zählt demnach als sonstige Einnahme.

Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz obliegenden Aufgaben, also ausschließlich für ihre politische Arbeit und Willensbildung.

Rechenschaftsberichte

Alle Parteien müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen jährlich Rechenschaft ablegen. Der Rechenschaftsbericht ist gegliedert nach Gesamtpartei, Bundesverband, Landesverbänden und nachgeordneten Gebietsverbänden.

Der Umfang und die Gliederung sind durch das Parteiengesetz vorgegeben. Der Rechenschaftsbericht muss von einer unabhängigen Stelle geprüft und mit dem entsprechenden Prüfungsvermerk beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereicht werden.

Der Rechenschaftsbericht muss von den Parteien jedes Jahr bis Ende September für das vergangene Jahr beim Bundestag eingereicht werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien werden als Bundesdrucksache durch den Bundestagspräsidenten veröffentlicht. Dies erfolgt in der Regel zu Beginn eines jeden Jahres für das vorvergangene Jahr. Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2015 musste also bis Ende September 2016 eingereicht werden und wird zu Beginn des Jahres 2017 veröffentlicht.

Die veröffentlichten Rechenschaftsberichte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Rechenschaftsbericht 2022 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2021 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2020 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2019 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2018 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2017 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2016 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2015 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2014 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2013 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2012 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2011 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2010 (PDF)

Rechenschaftsbericht 2009 (PDF)

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:

Büro des Bundesschatzmeisters Frederic Carpenter

Tel.: 030-28442-145
eMail: buero.schatzmeister@gruene.de