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Verbotene Gegenstände auf dem Parteitag

Es wird am Einlass Taschenkontrollen geben. Bitte beachte: Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind, dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Die Abgabe größerer Gepäckstücke ist vor Ort begrenzt möglich. Nachfolgend die Liste der verbotenen Gegenstände:

  • Glasbehälter und Glasflaschen
  • Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können
  • Gassprühflaschen, ätzende und färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Hygieneartikel)
  • pyrotechnische Erzeugnisse und feuergefährliche Gegenstände
  • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfare)
  • Laserpointer, Taschenlampen, Leuchtstäbe, Knicklichter
  • sperrige Gegenstände z.B. Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle
  • Fahnen- und Transparentstangen
  • Stoffe und Zubereitungen entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes
  • Stockschirme („Knirpse“ sind gestattet)
  • Helme, Skateboards und sonstiges Sportequipment
  • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen beinhalten
  • großflächige Spruchbänder (max. 0,6m2), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, etc.
  • Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind
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