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Verbotene Gegenstände auf dem Parteitag
Es wird am Einlass Taschenkontrollen geben. Bitte beachte: Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind, dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Die Abgabe größerer Gepäckstücke ist vor Ort begrenzt möglich. Nachfolgend die Liste der verbotenen Gegenstände:
- Glasbehälter und Glasflaschen
- Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können
- Gassprühflaschen, ätzende und färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Hygieneartikel)
- pyrotechnische Erzeugnisse und feuergefährliche Gegenstände
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfare)
- Laserpointer, Taschenlampen, Leuchtstäbe, Knicklichter
- sperrige Gegenstände z.B. Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle
- Fahnen- und Transparentstangen
- Stoffe und Zubereitungen entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes
- Stockschirme („Knirpse“ sind gestattet)
- Helme, Skateboards und sonstiges Sportequipment
- Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen beinhalten
- großflächige Spruchbänder (max. 0,6m2), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, etc.
- Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind