Schnelle Entlastung: Soforthilfe, Gas- und Strompreisbremse, 49-Euro-Ticket
Gemeinsam mit den Bundesländern reduziert die Ampel-Regierung die Energiekosten für Verbraucher*innen deutlich – mit den Preisbremsen für Strom und Gas sowie einer Soforthilfe im Dezember. Finanziert werden die Entlastungen zum Teil aus der Abschöpfung von Übergewinnen auf dem Strommarkt. Auch Bus- und Bahnfahren wird billiger: Das 49-Euro-Ticket kommt! Hier findest Du eine Übersicht über die kommenden Entlastungsmaßnahmen.
„Es war ein langer Weg, schwierige Verhandlungen liegen zurück”, sagte die Bundesvorsitzende Ricarda Lang nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch und betonte: „Im Ergebnis haben Bundesregierung und Länder heute ermöglicht, dass wir Millionen von Menschen in diesem Land spürbar, schnell und unbürokratisch entlasten werden.”
Um Bürger*innen und Unternehmen zu unterstützen und zugleich die Gasversorgung zu gewährleisten, stellt die Bundesregierung bis 2024 bis zu 200 Milliarden Euro bereit. Bereits im Dezember werden damit die Gasverbraucher*innen mit einer Soforthilfe entlastet.
Niedrigere Energiekosten durch schnelle Entlastung
Am Montag hatte die unabhängige Expert*innen-Kommission “Gas und Wärme” ihren Abschlussbericht vorgelegt. Nur zwei Tage später beschlossen Bundesregierung und Länder den ersten Teil der vorgelegten Empfehlungen, die “Soforthilfe Dezember”. Privaten Haushalten und kleinen Unternehmen, die ihre Wärme aus Gas und Fernwärme beziehen, wird die monatliche Abschlagszahlung erlassen. Das überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Preisbremsen im nächsten Jahr. Hier findest Du dazu einige wichtige Infos:
Wie funktioniert die Soforthilfe?
Private Haushalte und kleine Unternehmen, die leitungsgebundenes Erdgas beziehen, müssen im Dezember 2022 keine Voraus- oder Abschlagszahlung leisten. Beträge, die freiwillig dennoch gezahlt werden, muss der Erdgaslieferant in der nächsten Rechnung berücksichtigen.
Bei Fernwärme sind Wärmeversorgungsunternehmen zu einer finanziellen Kompensation ihrer Kund*innenen für deren im Dezember 2022 zu leistenden Zahlung verpflichtet. Das bedeutet, dass sie entweder ganz auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung verzichten oder dem*der Kund*in die Zahlung erstatten. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich, solange es bis zum 31. Dezember 2022 geschieht.
Wer bekommt die Soforthilfe und wie hoch fällt sie aus?
Die Soforthilfe beim Gas bekommen alle privaten Verbraucher*innen. Die Höhe hängt von der monatlichen Abschlagszahlung ab. Auch kleine Unternehmen, deren Jahresverbrauch 1.5 Mio. kWh Gas nicht überschreitet, bekommen die Soforthilfe, wenn sie das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen.
In Bezug auf Fernwärme geht die Soforthilfe an alle Kund*innen, die mit einem Wärmeversorgungsunternehmen einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen haben – und deren Jahresverbrauch 1,5 Millionen kWh Wärme nicht überschreitet. Vermieter*innen, die Fernwärme an ihre Mieter*innen weitergeben, bekommen die Soforthilfen unabhängig vom Jahresverbrauch – das gilt auch für staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs- und Wissenschafts- sowie des Forschungsbereichs.
Was gilt für Mieter*innen?
Für Mieter*innen, die keinen eigenen Gaszähler in ihrer Mietwohnung haben, erfolgen die Abrechnungen über die Heizkostenabrechnung. Wenn die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst wurde, wird die Entlastung an die Mieter*innen mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden.
Mieter*innen, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, müssen den Betrag der Erhöhung im Dezember nicht zahlen. Sie können ihre Überweisung entsprechend kürzen oder um eine Erstattung des überzahlten Betrages bitten. Wenn sie nichts unternehmen, muss der Betrag im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
Im nächsten Jahr kommen dann die Strom- und Gaspreisbremsen. Gemeinsam mit den Bundesländern reduziert die Ampel-Regierung damit die Energiekosten deutlich – für Verbraucher*innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Industrie.
Übersicht: Wann wirken die Entlastungen?
- Dezember 2022: Soforthilfe: Haushalten und kleinen Unternehmen, die ihre Wärme aus Gas und Fernwärme erhalten, wird die monatliche Abschlagszahlung erlassen.
- Ab Januar 2023: Die Gaspreisbremse für die Industrie greift
- Ab Januar 2023: Die Strompreisbremse für alle Stromkund*innen greift
- Ab März 2023: die Gaspreisbremse für alle Verbraucher*innen greift. Darüber hinaus wird eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt
- Die Energiepreisbremsen sollen bis zum 30. April 2024 gelten
Härtefallregelungen für soziale Einrichtungen
„Besonders wichtig ist mir: Es wird Härtefallregelungen geben”, so Ricarda Lang. „Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, soziale Träger: Sie alle sind unverzichtbar für die gesellschaftliche Teilhabe und den Zusammenhalt in unserem Land. Heute wird deutlich: Die Ampel-Regierung lässt sie auch und gerade in Krisenzeiten nicht im Stich.”
Der Bund stellt Milliarden für kleine und mittlere Unternehmen, Mieter*innen und vor allem auch für soziale Einrichtungen zur Verfügung, die besonders stark von den hohen Energiekosten betroffen sind. Das betrifft auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, soziale Dienstleister und Träger, außeruniversitäre Forschung und Kultureinrichtungen. Diese sollen durch Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften sowie durch eine Liquiditätsabsicherung unterstützt werden.
Darüber hinaus strebt die Bundesregierung eine Härtefallregelung für selbstgenutztes Wohnungseigentum an, wo die Bevorratung anderer Heizmittel wie Öl und Holzpellets zu unzumutbaren Belastungen führt.
Abschöpfung der Übergewinne auf dem Strommarkt
Die Strompreisbremse wird finanziert durch die Abschöpfung von Übergewinnen auf dem Strommarkt, die die GRÜNEN vor einigen Monaten in die Debatte eingebracht haben. Einige wenige Unternehmen, die allein durch kriegsbedingte Preissteigerungen bisweilen exorbitante Profite einfahren, geben diese Übergewinne ab. Die damit finanzierte Strompreisbremse sorgt dafür, dass auch Deine Energiekosten merklich sinken. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in schwierigen Zeiten”, betonte Bundesvorsitzende Ricarda Lang.
Die Abschöpfung läuft im Rahmen der EU-Notfall-Strom-Verordnung und wird rückwirkend ab dem 1. September 2022 erfolgen. Die darüber erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt.
Das 49-Euro-Ticket kommt
Auch das ist gut für den Geldbeutel und entlastet Millionen von Pendler*innen: Deutschland bekommt ein bundesweites Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr! Das 49-Euro-Ticket führt die Vorteile des erfolgreichen 9-Euro-Systems fort – Bezahlbarkeit, Einheitlichkeit, einfache Buchung – und sichert zugleich eine dauerhafte Finanzierung.
Außerdem ermöglichen Bund und Länder zusätzliche Investitionen in bessere Infrastruktur, mehr Verbindungen, eine engere Taktung. Das steigert die soziale Teilhabe aller im Land und schützt das Klima.