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Neues Staatsangehörigkeitsrecht für ein modernes Einwanderungsland

Golero via Getty Images

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon nach fünf statt acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. In Zeiten, in denen sich Rechtsextreme für die Ausweisung von Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte aussprechen, setzen wir so ein demokratisches Zeichen. Im Rennen um die besten Köpfe werden wir als Einwanderungsland attraktiver. Was das Gesetz neu regelt, klären wir hier.

Rund 12 Millionen Menschen in Deutschland haben keinen deutschen Pass. Knapp die Hälfte von ihnen lebt schon seit mehr als zehn Jahren in Deutschland – sie arbeiten hier, sie erziehen ihre Kinder hier, sie sind Teil dieser Gesellschaft geworden. Diesen Menschen wollen wir früher und leichter die Einbürgerung ermöglichen und damit auch die volle Teilhabe an unserer Gesellschaft. Mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts werden wir unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht, stärken Deutschlands Position als attraktives Einwanderungsland und fördern so auch aus wirtschaftlicher Perspektive den deutschen Standort. Der Zugang zur Staatsbürgerschaft wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche, soziale und politische Integration von Eingewanderten aus. Mit deutschem Pass haben Zugewanderte bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, ein höheres Einkommen und mehr gesellschaftliche Teilhabe.

Für die bessere wirtschaftliche, soziale und politische Integration von Zugewanderten

Die Chance, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, ist nun schon nach fünf statt erst nach acht Jahren möglich. Voraussetzung ist, dass die Person seit mindestens fünf Jahren ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt. Auch gute Deutschkenntnisse, das Wissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung hierzulande sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehören zu den Bedingungen für die deutsche Staatsangehörigkeit. Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus.

Der Wunsch, deutsche*r Staatsbürger*in zu werden, ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland und zu den Werten in diesem Land. Gleichzeitig war in der Vergangenheit die erforderliche Aufgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes und damit die Aufgabe eines Teils der Identität ein großes Hemmnis für viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Niemand soll sich gegen die Einbürgerung entscheiden, weil damit der Verlust der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes einhergeht. Diese Hürde haben wir aus dem Weg geräumt, indem wir die Mehrstaatigkeit ermöglichen. Auch für deutsche Staatsbürger*innen bedeutet die Mehrstaatigkeit, dass sie ihren deutschen Pass nicht mehr aufgeben müssen, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchten.

Neu ist auch, dass Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Damit fördern wir die Integration von Kindern mit Einwanderungsgeschichte, ermöglichen eine bessere Bildung und geben ihnen so die echte Chance, die sie verdient haben.

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