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Artikel

Legalisierung von Cannabis kommt

Elsa Olofsson via Unsplash

Wir haben es geschafft: Der Bundesrat hat heute für die Legalisierung von Cannabis gestimmt. Somit beendet die Bundesregierung die ideologisch motivierte Verbotspolitik der letzten Jahrzehnte - den illegalen Handel trocknen wir aus. Die wichtigsten Regelungen zum Gesetz könnt ihr hier nachlesen.

Mit dem Cannabis-Gesetz schaffen wir nun endlich zeitgemäße Drogenpolitik und stärken den Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz. Mit dem neuen Gesetz wird der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit straffrei bleiben, ebenso wie der private Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Somit wird der private Gebrauch von Cannabis entkriminalisiert und Konsument*innen werden nicht länger dem illegalen Schwarzmarkt überlassen.

Für Vernunft statt Kriminalisierung

Stattdessen soll es künftig nicht-kommerzielle, legale Bezugsmöglichkeiten außerhalb des Schwarzmarktes geben. In speziellen Vereinigungen, sogenannten Cannabis-Clubs, kann gemeinschaftlich Cannabis angebaut und den Mitgliedern zum Eigengebrauch abgegeben werden. So gewährleisten wir eine kontrollierte Abgabe ausschließlich an Erwachsene und der in der Bevölkerung gängige Konsum wird besser reguliert. Damit entziehen wir der organisierten Kriminalität die Grundlage und verbessern den Gesundheitsschutz. Denn wer Cannabis legal erwirbt, muss keine Angst vor schädlichen Strecksubstanzen haben.

“Für die Zukunft gilt: Vernunft statt Kriminalisierung. Damit erfüllt die Ampel-Koalition ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags.”
Ricarda Lang

Die Verbotspolitik der letzten Jahrzehnte hat nie dazu geführt, Menschen vom Konsum von Cannabis abzuhalten. Mit der Legalisierung schützen wir Konsument*innen, Jugendliche und die Gesundheit. Damit erfüllt die Bundesregierung ein zentrales gesellschafts- und gesundheitspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

Es ist gut, dass der Bundesrat sich gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden hat. Es braucht nun eine gute Koordination zwischen Bund und Ländern, um den berechtigten Bedenken der Länder, was die zeitnahe Umsetzung angeht, gerecht zu werden.

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