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Wie die Ampel die Demokratie und den Rechtsstaat stärkt

Bevor der politische Alltag mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause bald wieder richtig Fahrt aufnimmt, bleibt ein wenig Zeit für einen Rückblick. Die Ampelregierung hat in der laufenden Legislaturperiode bereits über 170 Gesetze verabschiedet, die unser Land voranbringen. Hier kommen die neun wichtigsten Maßnahmen der Koalition, die unsere Demokratie und den Rechtsstaat stärken.

Pandemie, Krisenwinter und Hitzesommer haben Viele in Deutschland vor große Herausforderungen gestellt. In solchen Zeiten sehnen sich Menschen umso mehr nach Stabilität und Zusammenhalt. Wir verstehen das – und wollen alles dafür tun, dass sie sorgenfrei und sicher leben können. Vertrauen in den Staat und seine Institutionen ist gerade jetzt besonders wichtig.

Als Teil der Bundesregierung haben wir in der ersten Jahreshälfte deshalb hart daran gearbeitet, unser demokratisches Fundament und unseren Rechtsstaat zu stärken. Wir haben Möglichkeiten der politischen Beteiligung geschaffen – denn eine lebendige Demokratie ist umso stärker, je mehr Menschen aktiv mitmachen. Zugleich gehen wir entschlossen gegen Diskriminierung vor, damit sich alle Menschen in unserer Gesellschaft sicher fühlen können.

Neun zentrale Ampel-Maßnahmen für Demokratie und Rechtsstaat

Wahlrecht ab 16 bei der Europawahl

Wir senken das Wahlalter bei den Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre. Junge Menschen lässt die Welt von heute und morgen nicht kalt – im Gegenteil: Sie möchten und sollen Gegenwart und Zukunft aktiv mitgestalten. Mit der Einführung des Wahlalters 16 bei Europawahlen geben wir jungen Menschen die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und unser europäisches Zusammenleben mitzuprägen. Damit wird unsere Demokratie noch lebendiger. Und davon profitieren wir alle.

Wahlrechtsreform

Der Deutsche Bundestag ist über die Jahre immer weiter angewachsen. Mit der Wahlrechtsreform verhindern wir das weitere Anwachsen des Bundestages und begrenzen die Sitze im Parlament auf 630. Unsere Reform verstärkt den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl, bei der jede Stimme möglichst gleich viel wert ist. In Zukunft wird die Mehrheit der Wählerstimmen noch adäquater durch die Mehrheit im Parlament abgebildet.

Mehr Beteiligung durch Bürgerrat

Wir haben Bürgerräte als Möglichkeit der politischen Beteiligung eingeführt. Der erste Bürgerrat besteht aus 160 gelosten Teilnehmer*innen und wird zum Thema „Ernährung im Wandel“ beraten. Damit ermöglichen wir einem Querschnitt der Gesellschaft, aktiv Vorschläge zu erarbeiten und diese dem Bundestag vorzulegen.

Mehr Transparenz durch Reform des Lobbyregisters

Wir haben das Lobbyregister reformiert. Damit sind wir in Sachen Transparenz ganz vorn mit dabei im internationalen Vergleich. Wir schließen Lücken bei der Offenlegung finanzieller Aufwendungen, bringen deutlicher ans Licht, wer wen finanziert, und unterbinden undurchsichtige Kettenbeauftragungen. Kurzum: Wir sorgen für mehr Transparenz, damit alle Bürger*innen die politische Entscheidungsfindung noch besser nachvollziehen können.

Mehr Verbraucherschutz durch das Verbandsklagerecht

Wir wollen den Zugang zum Recht stärken. Gerichtsverfahren kosten Geld. Viele Menschen scheuen deshalb bei kleineren Verstößen den Gang vor Gericht. Um Verbraucher*innen zu schützen und den Zugang zum Recht unabhängig vom Geldbeutel zu ermöglichen, haben wir mit der Verbandsklage ein wirksames neues Instrument beschlossen. Die Verbandsklage ermöglicht es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche unmittelbar gerichtlich einzuklagen. So müssen Betroffene nicht mehr selbst klagen, profitieren aber unmittelbar vom Verfahren.

Wir stärken den Whistleblowerschutz

Hinweisgeber*innen, sogenannte Whistleblower, spielen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Unrechtmäßigkeiten. Viele große Skandale sind nur ans Tageslicht gekommen, weil Menschen den Mut hatten, Missstände in Unternehmen oder Behörden öffentlich zu machen. Oft aber müssen sie daraufhin Konsequenzen und Repressalien fürchten. Das wollen wir ändern – und haben deshalb in der Ampel-Regierung das Whistleblower-Gesetz auf den Weg gebracht. Ungerechtfertigte Benachteiligungen wie Kündigung oder Abmahnung sind nun verboten. Unternehmen und Behörden wiederum sind verpflichtet, Meldestellen einzurichten, die Hinweise anonym annehmen und untersuchen.

Wir bekämpfen Queerfeindlichkeit

Wir stellen uns Queerfeindlichkeit mit dem Aktionsplan “Queer Leben” entschieden entgegen. Die Maßnahmen fördern die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Wir machen aktive Politik gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz sexueller wie geschlechtlicher Vielfalt. Wir sorgen dafür, dass LSBTIQ* gleichberechtigt und frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können.

Diskriminierendes Blutspendeverbot abgeschafft

Mit der Reform des Transfusionsgesetzes haben wir eine der Maßnahmen des Aktionsplans “Queer Leben” bereits umgesetzt: Das diskriminierende Blutspendeverbot für Männer, die mit Männern Sex haben, ist Geschichte. Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung. Mit der Reform machen wir unmissverständlich klar, dass nur das individuelle Verhalten bei der Risikobewertung eine Rolle spielen darf, nicht etwa die sexuelle Orientierung. Die Regelung gilt auch für bisexuelle und trans Personen. Damit gehen wir gegen sinkende Blutspendezahlen vor und beseitigen Hürden für Menschen, die bereit sind, einen solidarischen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Wir bekämpfen Hasskriminalität gegen Frauen und queere Personen

Mit dem Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts gehen wir verstärkt gegen frauenfeindliche und queerfeindliche Hasskriminalität vor. Zugleich bauen wir die Prävention im Strafrecht aus. Unter anderem werden unter den Tatmotiven nun auch „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Motive genannt. Außerdem überarbeiten wir die Regeln zur sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe. Denn Menschen mit geringem oder keinem Einkommen können oftmals niedrigen Geldstrafen nicht nachkommen und müssen armutsbedingt eine Freiheitsstrafe antreten. Hier bessern wir nach. So sorgen wir dafür, dass frauenfeindliche und queerfeindliche Hassdelikte angemessen geahndet werden können – und gehen die Benachteiligungen von Menschen mit geringem oder keinem Einkommen an.

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