Zum Seiteninhalt springen
Artikel

Energiepolitik ist Sicherheitspolitik

Offshore Windpark
© Getty Images/pixelfusion3d

Die aktuelle Situation nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zeigt erneut: Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist eine Frage der nationalen Sicherheit. Fossile Brennstoffe wie Gas und Öl sind endlich, schaden der Umwelt und machen uns von Importen abhängig. Deshalb will das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen mit doppelt so viel Windkraft an Land wie bislang, fast viermal so viel Windkraft auf dem Meer und Energie aus Solaranlagen und einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035.

Mehr Erneuerbare Energien bedeuten mehr Sicherheit – für die Gewährleistung unserer Energieversorgung und unsere Unabhängigkeit von Rohstofflieferanten sowie für den Schutz unseres Klimas. Deshalb setzen wir uns in der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) ein: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Vorschlag vorgelegt, wie der Ausbau der Erneuerbaren beschleunigt werden soll.

Klimaneutrale Stromversorgung bis 2035

Der Strom in Deutschland soll 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Das sind die Pläne des Wirtschafts- und Klimaministeriums. Damit soll sich Deutschland auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad begeben, zu dem sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag verpflichtet haben. Auch im Koalitionsvertrag verabredet ist die Anhebung des Ausbauziels für 2030 auf 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs. Dementsprechend sollen die Ausbaupfade, Strommengenpfade und Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land und die Solarenergie angehoben werden.

Mehr Energie aus Windkraft - an Land und auf dem Meer

Bis 2030 sollen rund 100 bis 110 Gigawatt Windkraft an Land erzeugt werden – doppelt so viel wie bisher. Auf dem Meer sollen, wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, fast viermal so viel Windenergie erzeugt werden, also 30 Gigawatt installierte Leistung. Die Ausbauraten sollen damit auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr bei Windenergie an Land und 20 GW pro Jahr bei Solarenergie gesteigert werden.

Wesentliche Hemmnisse bei Wind an Land müssen mit gesonderten Gesetzen abgebaut werden, dazu soll im Sommer im Kabinett ein Windenergie-an-Land-Gesetz beschlossen werden.

Viermal so viel Solarenergie

Die Leistung von Solaranlagen soll auf 200 Gigawatt steigen – das ist ebenso fast viermal so viel wie bisher. Zur Beschleunigung des Ausbaus soll im Gesetz der Grundsatz verankert werden, dass „die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.” Auch im WindSeeG soll die Errichtung von Windenergieanlagen auf See und von Offshore-Anbindungsleitungen ein entsprechender Grundsatz verankert werden.

Die geplante EEG-Novelle sieht ein Bündel an Einzelmaßnahmen zur Förderung von Erneuerbaren Energien vor. Hier findest Du eine Auswahl:

Vorgeschlagene Maßnahmen zur Förderung von Solar- und Windenergie (Auswahl)
  • Die Förderung neuer Solaranlagen auf privaten Hausdächern soll insgesamt steigen, der „atmende Deckel”, der die Förderungen bei einem boomenden Markt absenkte, soll entfallen.
  • Neue Anlagen außerhalb der Ausschreibungen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, sollen künftig eine höhere Förderung erhalten als Anlagen, deren Betreiber den Strom auch teilweise selbst verbrauchen. Künftig sollen auch Solaranlagen auf Äckern Förderung erhalten.
  • Stärkung der Bürger*innenenergie: Windenergieprojekte bis 18 Megawatt und Solar-Freiflächenprojekte bis 6 Megawatt sollen von Ausschreibungen, bei denen darum gekämpft wird, Ökostromanlagen zu einem möglichst niedrigen Fördersatz zu errichten, ausgenommen werden.
  • Flächen, die Bundesländer für Solaranlagen ausweisen müssen, sollen um ca. neun Prozent erhöht werden.

Entlastung der Verbraucher*innen

Wie im Entlastungspaket vereinbart wird die EEG-Umlage auf den Strompreis bis zum 1. Juli abgeschafft und über den Bund finanziert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schlägt vor, dass Stromlieferanten zur Absenkung des Strompreises um 3,723 Cent/kWh zum 1. Juli 2022 verpflichtet werden sollen. Für Verbraucher*innen bedeutet das, dass der Strompreis im zweiten Halbjahr 2022 sinken wird. Zusammen mit den weiteren Maßnahmen im Entlastungspaket kommt so schnelle Hilfe für die Menschen, die unter den hohen Energiepreisen leiden.

Teilen: