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Artikel

Aufarbeitung und Verantwortung

Die Arbeitsgruppe Aufarbeitung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich mit der Aufarbeitung der grünen Geschichte rund um die in den 1980er Jahren erhobene Forderung nach Straffreiheit für pädophile Beziehungen beschäftigt und einen umfassenden Bericht vorgelegt. Mit der telefonischen Anlaufstelle, dem Anhörungsbeirat für Betroffene und Ombudsleuten auf Bundes- und Landesebene wurden Strukturen geschaffen, mit deren Hilfe wir Betroffene weiter zum Gespräch ermutigen, Verantwortung übernehmen und die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger unserer Partei für den Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt sensibilisieren wollen.

Die in den Anfangsjahren der grünen Partei geführte Debatte über die Straffreiheit pädosexueller Handlungen bleibt ein bedrückendes Kapitel in der Parteigeschichte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Aufarbeitung bleibt für uns Grüne eine dauerhafte Aufgabe und Verantwortung. Mit der telefonischen Anlaufstelle, dem Anhörungsbeirat für Betroffene und Ombudsleuten auf Bundes- und Landesebene wurden Strukturen geschaffen, mit deren Hilfe wir Betroffene weiter zum Gespräch ermutigen, unsere Parteigeschichte aufarbeiten und Verantwortung übernehmen.

Insgesamt haben sich bisher rund 30 Personen an die grünen Anlaufstellen gewendet, darunter zwölf Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs. Sechs dieser Fälle betrafen Übergriffe in der eigenen Familie oder in Einrichtungen, bei denen kein direkter Zusammenhang zur grünen Partei ersichtlich war. In drei Fällen wurde den Betroffenen auf Empfehlung des Anhörungsbeirats eine Zahlung in Anerkennung des von ihnen erlittenen Leides gewährt. Es handelte sich um Fälle langjährigen sexuellen Missbrauchs Anfang der 1980er Jahre in der christlichen Emmaus-Gemeinschaft auf dem Dachsberg in Kamp-Lintfort, in der nach den Tatumständen eine institutionelle Mitverantwortung der grünen Partei nicht auszuschließen war. In zwei Fällen konnte es bisher nicht zu einer Prüfung des Sachverhalts kommen, weil es bei einem anonymen Erstkontakt blieb.

Nach seinem Beschluss vom 18.05.2015 sieht der Bundesvorstand vor, in besonderen Härtefällen Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen in ihrer Lebenssituation oder eine Zahlung an Betroffene zur Anerkennung des ihnen zugefügten Leides zu prüfen. Eine Anerkennungszahlung kommt dann in Betracht, wenn eine Tat im Zeitraum von der Parteigründung bis Mitte der 1990er Jahre erfolgte und nach der glaubhaften Darstellung der Betroffenen davon auszugehen ist, dass die Tat unter Verletzung einer von der Partei übernommenen Fürsorge- oder Aufsichtspflicht erfolgte oder sich aus den konkreten Umständen der Tat ein vergleichbarer besonderer Verantwortungszusammenhang der Partei als Institution ergibt.

Bericht "Aufarbeitung und Verantwortung"

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Bericht über die Arbeit der Arbeitsgruppe Aufarbeitung der Partei veröffentlicht. Auf rund 330 Seiten dokumentiert er die bisherigen Ergebnisse der parteiinternen und wissenschaftlichen Recherchen zu der in den Anfangsjahren der grünen Partei geführten Debatte über die Straffreiheit pädosexueller Handlungen. Neben den Ergebnissen der vom Bundesvorstand 2013 eingesetzten Arbeitsgruppe enthält die Veröffentlichung auch Berichte aus den Landesverbänden, Zeitzeugengespräche und die Berichte des Göttinger Instituts für Demokratieforschung.

Hintergrundinformationen

Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz "Verantwortung für die eigene Geschichte übernehmen"

Beschluss eines Kodexes für die Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Umgang bei Grenzverletzung gegen die Sexuelle Selbstbestimmung und/oder bei sexueller Gewalt.

Ombudspersonen im Themenfeld „sexualisierte Gewalt“

Menschen in unseren Strukturen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist die gemeinsame Aufgabe in unserer Partei, auch aufgrund des bedrückenden Kapitels in unserer Parteigeschichte und der in den Anfangsjahren geführten Debatte über die Straffreiheit pädosexueller Handlungen. Deshalb wurden, auch auf Empfehlung der AG Aufarbeitung, in den Landesverbänden und in der Bundesgeschäftsstelle Ombudspersonen benannt und geschult. Die Ombudspersonen sind Ansprechpartner*innen für alle Fälle von sexualisierter Gewalt (altersunabhängig), die in Grünen Zusammenhängen vorkamen oder vorkommen. Das heißt, sie sind Ansprechpartner*innen für Fälle von Mitgliedern untereinander, aber auch für Übergriffe von Grünen Mitgliedern auf andere Menschen, z.B. im Umfeld Grüner Veranstaltungen und innerhalb grüner Strukturen.
Dies ist ein wichtiger Beitrag nicht nur zur akuten Hilfe von Betroffenen, sondern auch zur Prävention solcher Vorkommnisse in unserer Organisation. Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind ein Angriff auf die körperliche und seelische Gesundheit von Menschen.

Grundlage unserer Arbeit ist der vom Bundesvorstand beschlossene Kodex zum Umgang bei Grenzverletzung gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder bei sexualisierter Gewalt.

Darin heißt es:

  1. Wir setzen uns dafür ein, dass in unserer Partei keine Grenzverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich sind.
  2. Wir legen sehr viel Wert auf einen respektvollen Umgang, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde unserer Mitmenschen.
  3. Wir ergreifen aktiv Partei gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales oder nonverbales Verhalten. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
  4. Wir gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Anderen werden von uns respektiert.
  5. Die Verhaltensregeln gelten zwischen allen Parteimitgliedern, hauptamtlich Beschäftigten in unserer Partei und Besucher*innen. Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere bewusst wahr und vertuschen diese nicht.
  6. Als Partei haben wir Ombudspersonen im Themenfeld „Sexualisierte Gewalt“ benannt und geschult und werden deren Arbeit auf Bundes- und Landesebene verstetigen. Wir suchen den Kontakt zu professionellen Institutionen und Beratungsstellen, um Betroffenen gezielte fachliche Hilfe vermitteln zu können.

Wie wir arbeiten:

Als Ombudspersonen sind wir Ansprechpartner*innen für Fälle sexualisierter Gewalt, gerade auch vor dem Hintergrund der Aufarbeitung pädokrimineller Strömungen in unserer Partei.

  • Wir verstehen uns als Anlaufstelle für Vorfälle sexualisierter Gewalt im grünen Kontext. Das bedeutet, dass „Betroffene“ oder „Verdächtige“ direkten Bezug zur Partei haben.
  • Wir sind Ansprechpartner*innen für Menschen, die sexualisierte Gewalt in diesem Kontext erfahren haben.
  • Wir sind auch Ansprechpartner*innen für Menschen, die Vorfälle beobachtet haben oder den Verdacht hegen, dass es zu Vorfällen gekommen ist.
  • Wir stellen die Betroffenengerechtigkeit in den Vordergrund. Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend.
  • Wir übernehmen Verantwortung und stellen ein Krisenteam zusammen, um betroffenengerecht handeln zu können.
  • Wir bieten einen geschützten Raum.
  • Wir sichern Vertraulichkeit in einem individuell vereinbarten Rahmen zu.
  • Je nach Verdacht leiten wir geeignete Schritte ein.
  • Wir begleiten den Prozess so lange es notwendig ist.
  • Wir leisten keine inhaltliche (fachliche, therapeutische oder juristische) Beratung.
  • Wir organisieren externe Begleitung (fachlich und juristisch).
  • Wir haben eine koordinative Rolle zwischen den Beteiligten.
  • Wir helfen bei der Suche nach therapeutischer Hilfe für Betroffene.
  • Zum Abschluss erstellen wir eine Fallanalyse.
  • Wir befördern die offensive Sensibilisierung für das Thema.
  • Alle Ombudspersonen sind vernetzt und bilden sich regelmäßig fort.


Die Ombudspersonen sind postalisch oder per E-Mail erreichbar unter

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ombudsstelle
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
E-Mail: ombudspersonen@gruene.de

Anhörungsbeirat

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben im Rahmen der Aufarbeitung ihrer Versäumnisse in der Parteigeschichte im Umgang mit dem Thema Pädophilie beschlossen die Bewertung von Einzelfällen von einem Anhörungsbeirat vornehmen zu lassen. Mehr zur Arbeit und Organisation des Anhörungsbeirats hier.

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