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Alles rund um die Bundestagswahl 2025

Mika Baumeister via Unsplash

Am 23. Februar ist Bundestagswahl und die Wähler*innen entscheiden, wer sie die nächsten vier Jahre im Bundestag vertreten soll. Klar ist, dass durch die Wahlrechtsreform deutlich weniger Abgeordnete ins Parlament einziehen werden. Hier klären wir die wichtigsten Fragen zur Wahlrechtsreform und andere wichtige Themen rund um die Bundestagswahl.

Welchen Zweck hatte die Wahlrechtsreform?

Der Deutsche Bundestag umfasst derzeit 733 Abgeordnete. Damit ist der Bundestag das weltweit größte frei gewählte Parlament. In den vergangenen Legislaturperioden ist der Bundestag sehr stark gewachsen. Insbesondere durch das bisherige System mit Überhang- und Ausgleichsmandaten. Diese Regelung galt als kompliziert und teilweise ungerecht, weshalb die Reform darauf abzielt, das Wahlsystem wieder einfacher und gerechter zu machen. Außerdem verursacht ein so großer Bundestag erhebliche Mehrkosten, zum Beispiel für Gehälter, Büros und Verwaltung. Die Reform soll die Zahl der Abgeordneten wieder näher an die gesetzlich vorgesehene Größe bringen und somit Kosten reduzieren. Mit weniger Abgeordneten wird die Arbeit im Parlament außerdem übersichtlicher und effizienter. Auch die Entscheidungsprozesse werden erleichtert und beschleunigt.

Was bedeutet die Wahlrechtsreform konkret für den Bundestag?

Das System der personalisierten Verhältniswahl mit einer Erst- und einer Zweitstimme wird im Grundsatz beibehalten. Ausschlaggebend für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist zukünftig allerdings allein das Zweitstimmenergebnis der Parteien. Dies bedeutet zugleich, dass Direktkandidierende nicht mehr automatisch in den Deutschen Bundestag einziehen, sondern nur dann, wenn ihr Mandat durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Die Neuregelung macht die bekannten Ausgleich- und Überhangsmandate ab der kommenden Wahl hinfällig – nach der letzten Bundestagswahl 2021 kamen allein 138 Abgeordnete durch Ausgleichs- und Überhangmandate in den Deutschen Bundestag. Mit dem neuen Wahlrecht wird die Zahl der Sitze auf 630 begrenzt. 

Die Grundmandatsklausel bleibt weiterhin bestehen. Diese besagt, dass eine Partei auch dann als Fraktion in den Bundestag einzieht, wenn ihr Zweitstimmenergebnis unter der Sperrklausel von 5 Prozent liegt, sie aber mindestens drei Direktmandate gewinnt.

Welche Auswirkungen hat das für die Bundestagswahl 2025

Für Wählerinnen und Wähler ändert sich zum Wahltag am 23. Februar grundsätzlich nichts. Der Stimmzettel beinhaltet Erst- und Zweitstimmenliste. Die Erststimme geht an den Direktkandidierenden des Wahlkreises, die Zweitstimme an die Landesliste einer Partei. Es gibt weiterhin 299 Wahlkreise. Die Änderung, dass Direktmandate, die nicht durch den Zweitstimmenanteil gedeckt sind, verfallen, erhöht allerdings tendenziell die Bedeutung der Zweitstimme und beeinflusst möglicherweise das taktische Wählen.

Was ist “taktisches Wählen”?

Taktisches Wählen bezeichnet ein Wahlverhalten, bei dem Wählerinnen und Wähler ihre Stimme nicht unbedingt der Partei geben, die sie eigentlich bevorzugen. Stattdessen wählen sie eine andere Option, um ein bestimmtes Ergebnis zu beeinflussen. Ziele können zum Beispiel sein, eine bestimmte Koalition verhindern zu wollen, oder einer Partei die Stimme zu geben, die sicher über die 5%-Hürde kommt, statt einer Partei, die möglicherweise an der 5%-Hürde scheitert. 

Welche Partei profitiert, wenn ich nicht wählen gehe?

Wenn du deine Stimme verstreichen lässt, profitiert davon direkt erst einmal keine Partei. Allerdings stärkst du indirekt die Parteien, deren Wähler*innen besonders zuverlässig zur Wahl gehen. Wenn insgesamt die Wahlbeteiligung sinkt, dann steigt der prozentuale Anteil der Parteien, deren Wähler*innen konsequent zur Wahl gehen. Wenn also die Wähler*innen demokratischer Parteien nicht wählen gehen, die Wähler*innen von der AfD hingegen zuverlässig ihre Stimme abgeben, dann profitiert die AfD von den Nichtwähler*innen.

Welche Parteien stehen zur Wahl?

Insgesamt stehen 41 Parteien bei der Bundestagswahl 2025 zur Wahl. Darunter die sieben Parteien, die bereits im Bundestag vertreten sind: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD, CSU, Die Linke. Eine vollständige Liste aller zur Wahl stehenden Parteien findest du hier.

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