Erneuerung, die uns stärker macht – unsere Parteireform

Jetzt bist du gefragt: In der anstehenden Urabstimmung geht es um unsere Satzung. Im Juni 2026 entscheiden alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über zentrale Reformen. Informiere dich hier über Inhalte, Ablauf und Zeitplan der Urabstimmung – und gestalte mit, wie wir unsere Partei für die kommenden Jahre aufstellen.
Informationen im Überblick
Allgemeine Informationen und Ablauf
Wer, wie, wann, wieso? Antworten auf diese Fragen findest du hier. Mehr erfahren ↓
Inhalt der Urabstimmung
Worüber stimmen die Mitglieder ab? Infos dazu findest du hier. Mehr erfahren ↓
Stellungnahmen und Reader
Fragen rund um Stellungnahmen beantworten wir hier. Mehr erfahren ↓
Stimmabgabe, Auszählung und Ergebnisverkündung
Hier findest du alles rund um den Prozess der Stimmabgabe, Auszählung und Ergebnisverkündung. Mehr erfahren ↓
Kontakt
Sonst noch Fragen? So erreichst du uns. Mehr erfahren ↓
Erneuerung, die uns stärker macht.
Unsere Satzung regelt, wie wir zusammenarbeiten, wählen und entscheiden. Sie sichert die Rechte unserer Mitglieder und die Verlässlichkeit unserer Organe. Doch auch eine gute Satzung braucht von Zeit zu Zeit Aktualisierung und Klarstellung. Jetzt ist ein solcher Moment: Wir wollen an dem festhalten, was sich bewährt hat und modernisieren, was uns für die kommenden Jahre handlungsfähiger macht.
Von Beginn an waren wir Vorreiterin in der innovativen Gestaltung von Parteistrukturen. Wir haben die Doppelspitze eingeführt, um Führung zu teilen und Macht zu begrenzen. Mit der Frauenquote haben wir Gleichstellung in politischen Gremien zur Realität gemacht. Wir sind zu einer Partei geworden, die regelmäßig in Regierungsverantwortung ist und Politik aktiv mitgestaltet. Und unser politisches Engagement trägt Früchte. In den letzten Jahren ist die Zahl engagierter Grüner Mitglieder weitergewachsen. Gemeinsam sind wir jetzt über 180.000 Mitglieder. Vor allem in den vergangenen Wahlkämpfen sind viele neue Menschen zu uns gestoßen, die mit frischen Ideen, Energie und Leidenschaft unsere Partei bereichern. Diese Dynamik stellt uns vor eine doppelte Aufgabe: Wir wollen unseren Neumitgliedern Räume zur Mitgestaltung öffnen und zugleich unsere bewährten Strukturen so weiterentwickeln, dass sie mit dem Wachstum und den Erwartungen aller Mitglieder Schritt halten.
Mit Blick auf unsere Geschichte ist klar: Die neuen Ideen für die Satzung sollen von allen Mitgliedern beschlossen werden. Die Urabstimmung über die Satzungsänderungsvorschläge wir daher im ersten Halbjahr 2026 durchgeführt.
Inhalt der Urabstimmung: Welche Satzungsänderungen stehen zur Abstimmung?
In der anstehenden Urabstimmung entscheiden im Juni 2026 alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über zentrale Reformen unserer Satzung. Sie regelt, wie wir zusammenarbeiten, wählen und entscheiden und bildet das Fundament unserer innerparteilichen Demokratie. Nun wollen wir Bewährtes sichern und zugleich unsere Strukturen so weiterentwickeln, dass sie unserem Wachstum und den Anforderungen der kommenden Jahre gerecht werden.
Ausführliche Informationen zum Inhalt der Urabstimmung findest du hier: https://www.gruene.de/service/inhalt-der-urabstimmung
Allgemeine Informationen und Ablauf
Eine Urabstimmung ist eine basisdemokratische Entscheidung, bei der alle Mitglieder der Partei über wichtige Fragen abstimmen können. Sie wird eingesetzt, wenn Themen von besonders großer Bedeutung anstehen, etwa grundlegende Reformen der innerparteilichen Ordnung.
Wie läuft eine Urabstimmung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab?
Der Prozess einer Urabstimmung ist in unserer Satzung & Urabstimmungsordnung geregelt. Grundsätzlich kann über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über unsere Programme sowie die Satzung urabgestimmt werden.
Berechtigt zur Einleitung einer Urabstimmung sind zunächst alle Mitglieder, Gliederungen und Gremien, wobei es bestimmte Bedingungen über die Anzahl an Unterstützer*innen und Fristen gibt.
Wenn eine Urabstimmung eingeleitet wird, ist die politische Geschäftsführerin auf Bundesebene verpflichtet, die Mitglieder über den Inhalt und Zeitplan zu informieren. Vor der Abstimmung haben alle Mitglieder die Möglichkeit, sich über die Urabstimmung auszutauschen und zu ihren Inhalten Stellung zu beziehen.
Bei der Abstimmung ist jedes Mitglied stimmberechtigt.
Warum findet die Urabstimmung statt?
Der Länderrat hat im April 2025 beschlossen, eine Satzungskommission einzusetzen, die sich mit der Erneuerung unserer Satzung beschäftigt. In der Kommission arbeiten Vertreter*innen aus verschiedenen Ebenen und Gremien der Partei zusammen. Sie wurden ernannt und aus der Mitgliedschaft gelost. Aufgabe der Kommission ist es, Vorschläge zur Weiterentwicklung unserer Strukturen, Organe und Prozesse zu erarbeiten, um die Partei zukunftsfähiger, transparenter und schlagkräftiger zu machen.
Anfang März 2026 haben der Parteirat und der Bundesvorstand gemeinsam beschlossen, die Empfehlungen der Satzungskommission in einer Urabstimmung den Mitgliedern vorzulegen. Mit diesen Beschlüssen startet nach unserer Urabstimmungsordnung der Urabstimmungsprozess, in dem die Mitglieder nun aufgerufen sind, sich einzubringen und ihre Stimme abzugeben.
Wer ist Teil der Satzungskommission?
Die Kommission ist vielfältig besetzt und bindet damit die praktische Erfahrung und Expertise von Mitgliedern und Funktionär*innen aus dem gesamten Bundesverband und über alle Ebenen hinweg ab.
Zusammensetzung
- Leitung: Pegah Edalatian
- Stv. Leitung: Heiko Knopf
- Landtagsabgeordneter: Valentin Lippmann
- BAG Sprecher*innenrat: Yvonne Plaul (BAG Demokratie & Recht)
- Landesvorsitzende: Katharina Horn
- Parteirat: Anke Erdmann
- Antragskommission: Melanie Müller & Silke Gebel
- Fachkundiges Mitglied: Daniel Stöckert/ Silke Krebs
- Grüne Jugend: Zeliha Durmus
- Bundesfrauenrat: Lucie Schwarz-Hammecke
- Landesgeschäftsführer: Raoul Roßbach
- Bundestagsabgeordneter: Till Steffen
- Europaabgeordneter: Erik Marquardt
- KV/Parteibasis Einbindung (gelost):
- Großstadt-KV: Lübeck – Kalle Demmert
- städtischer KV: Berchtesgadener Land - Ulrike Schweiger
- ländliche KVen: Ravensburg – Roswitha Pohnert / Schwalm-Eder – Christoph Sippel
Wer führt die Urabstimmung durch?
Der Bundesvorstand hat als Initiator der Urabstimmung zwei Vertreterinnen benannt: Pegah Edalatian, politische Bundesgeschäftsführerin, und Lana Wittig, organisatorische Bundesgeschäftsführerin.
Zudem wurden zwei Vertrauenspersonen bestimmt: Anna von Notz und Helge Limburg. Gemäß der Urabstimmungsordnung haben sie Katja Keul als dritte Vertrauensperson ausgewählt. Alle drei Vertrauenspersonen verfügen über einen juristischen Hintergrund und gewährleisten die Unabhängigkeit des Verfahrens. Insbesondere achten sie auf eine ausgewogene Darstellung der Debatte im Reader (siehe Punkt „Stellungnahmen und Reader“).
Gemeinsam bilden diese fünf Personen das politische Urabstimmungsbüro. Zudem wurde gemäß der Urabstimmungsordnung ein Urabstimmungsbüro in der Bundesgeschäftsstelle eingerichtet, welches sich um alle organisatorischen Belange rund um die Urabstimmung kümmert.
Wie ist der Zeitplan der Urabstimmung?
Den zeitlichen Ablauf einer Urabstimmung regelt die Urabstimmungsordnung. Für die anstehende Abstimmung gilt folgender Zeitplan:
2. März 2026: Die Urabstimmung wird mit den Beschlüssen des Bundesvorstands sowie des Parteirats eingeleitet.
Bis 31. März 2026: Stellungnahmen zu den Inhalten der Urabstimmung können über ein Online-Formular sowie per Mail und Post eingereicht werden.
Bis Ende April 2026: Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesichtet und ein Reader erstellt, der den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
Mitte Mai 2026: Verschickung der Wahlbenachrichtigungen.
09. Juni bis 30. Juni 2026: Alle Mitglieder können entweder digital oder per Brief über die Satzungsänderungen abstimmen.
Nach dem Ende der Abstimmung werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Anfang Juli 2026 endet die Urabstimmung mit der Verkündung des Ergebnisses.

Wo kann ich mich informieren?
Alle aktuellen Informationen zur Urabstimmung findest du im Wissenswerk und unter gruene.de/urabstimmung.
Du willst mehr erfahren, Fragen stellen oder deine Ideen einbringen? Dann besuche eine unserer Veranstaltungen.
Infoveranstaltungen
In den kommenden Wochen und Monaten wird es immer wieder Informations- und Austauschformate geben, in denen du dich über die Inhalte austauschen und dich zur Urabstimmung informieren kannst. Falls Veranstaltungen in deinem Landes- oder Kreisverband stattfinden, wirst Du durch diese Ebenen direkt informiert. Weitere Veranstaltungen des Bundesverbands werden im Wissenswerk angekündigt.
Stellungnahmen und Reader
Die Urabstimmungsordnung sieht einen organisierten Diskussionsprozess innerhalb der Partei vor. Dabei werden Stellungnahmen aus der Partei gesammelt und in einem Reader zusammengestellt, auf dessen Grundlage die Mitglieder sich eine eigene Meinung bilden können, bevor sie ihre Stimme abgeben. Stellungnahmen zu den Inhalten der Urabstimmung konnten bis einschließlich 31. März 2026 von jedem Parteimitglied sowie von Gliederungen und Gremien eingereicht werden. Zudem sind alle eingegangenen Stellungnahmen mitgliederöffentlich im Grünen Netz einsehbar.
Stimmabgabe
An der Urabstimmung können alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilnehmen.
Was wird abgestimmt?
Die Urabstimmung umfasst 17 Abstimmungsfragen zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen. Für jede Frage kannst du separat mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Bitte beachte: Enthaltungen werden bei der Berechnung der erforderlichen Mehrheit mitgezählt und wirken daher im Ergebnis wie eine Ablehnung der jeweiligen Satzungsänderung. Wenn du bei einer der Fragen keine Auswahl triffst, mehr als eine Option auswählst, oder den Stimmzettel als ungültig markierst, wird deine Stimme bei dieser Frage als ungültig gewertet.
Wie kann ich abstimmen?
Bei der Urabstimmung kannst du deine Stimme entweder online oder per Briefwahl abgeben. Hier erklären wir dir, wie die Stimmabgabe abläuft:
Schritt 1: Benachrichtigung erhalten
Mitte Mai erhältst du eine erste Benachrichtigung zur Wahl auf einem der folgenden Wege:
a) Per E-Mail – sofern uns deine Mailadresse vorliegt, erhältst du eine Mail von unserem Dienstleister POLYAS. Bitte achte in diesem Zeitraum auf Mails von POLYAS und prüfe gegebenenfalls auch deinen Spam-Ordner. Die Mail enthält alle wichtigen Informationen sowie einen Hinweis, falls du Briefwahlunterlagen beantragen möchtest. Falls du deine Stimme online abgeben möchtest, musst du nicht auf die Wahlbenachrichtigung reagieren.
ODER
b) Per Post – falls uns keine oder keine eindeutige Mailadresse von dir vorliegt, werden wir dir die Wahlbenachrichtigung per Post an die bei deinem Kreisverband hinterlegte Adresse schicken. In einigen Fällen liegt uns für mehrere Personen (z.B. Familienmitgliedern, Partner*innen) dieselbe Mailadresse vor. Da die Wahleinladung inklusive der Zugangsdaten personalisiert ist, erhalten die betroffenen Personen ebenfalls das postalische Anschreiben. Du hast dann die Möglichkeit, entweder Briefwahlunterlagen zu beantragen oder uns eine Mailadresse zu melden, falls du deine Stimme online abgeben möchtest. Die Rückmeldung kann per Onlineformular (den Link findest du im Anschreiben), per E-Mail oder postalisch erfolgen.
Schritt 2: Abstimmungsweg wählen
Du hast zwei Möglichkeiten, deine Stimme abzugeben:
Option A: Online-Wahl
- Wenn du online abstimmen möchtest und
- das erste Anschreiben per Mail erhalten hast, musst du darauf nicht reagieren.
- das erste Anschreiben per Post erhalten hast, benötigen wir von dir eine Rückmeldung, in der du uns deine E-Mailadresse mitteilst.
- Anfang Juni erhältst du dann eine weitere Mail mit dem Abstimmungslink sowie deinen persönlichen Zugangsdaten. Die Online-Wahl ist dann vom 09. Juni ab 00:00 Uhr bis zum 30. Juni um 23:59 Uhr geöffnet.
- Solltest du zum Abstimmungsstart noch keine Zugangsdaten erhalten haben, kontaktiere uns bitte unter urabstimmung@gruene.de - wir kümmern uns um einen Nachversand deiner Zugangsdaten.
- Für die digitale Stimmabgabe benötigst du einen PC oder ein Smartphone mit Internetzugang. Da die Urabstimmung umfangreich ist und die Fragen viel Text enthalten, wirst du für die Stimmabgabe einige Zeit benötigen. Daher empfehlen wir die Nutzung eines PCs.
- Die Online-Maske führt dich Schritt für Schritt durch alle Abstimmungsfragen.
- Plane für die Stimmabgabe ausreichend Zeit ein – eine Zwischenspeicherung ist nicht möglich. Wenn du die Stimmabgabe für längere Zeit pausierst oder unterbrichst, musst du von vorne beginnen.
- Am Ende kannst du deine Antworten überprüfen, bevor du deine Stimme verbindlich abgibst.
- Optional: Nachdem du deine Stimme abgegeben hast, kannst du noch deinen Stimmeingang in der digitalen Wahlurne überprüfen. Scanne dazu einfach den QR-Code, der dir nach der Stimmabgabe angezeigt wird, mit einem zweiten Gerät.
Option B: Briefwahl
- Wenn du per Brief abstimmen möchtest, beantrage die Briefwahlunterlagen bis einschließlich 26.05.2026. Das entsprechende Formular dafür findest du im Wissenswerk oder auf dem postalischen Anschreiben, das du von uns erhalten hast.Alternativ kannst du uns auch eine Mail an urabstimmung@gruene.de schicken oder deinen Briefwahlantrag postalisch an die Bundesgeschäftsstelle schicken. Bitte gib dabei deinen Vor- und Nachnamen sowie deinen Kreisverband an.
- Deine Briefwahlunterlagen werden dir bis zum 09.06.2026 zugeschickt.
- Sollten die Unterlagen bis dahin nicht erreicht haben, melde dich bis spätestens 16.06.2026 unter urabstimmung@gruene.de – wir kümmern uns um einen Nachversand.
- Fülle die Briefwahlunterlagen aus, wie im beiliegenden Merkblatt beschrieben, und schicke sie bis spätestens 30.06.2026 an uns zurück. Bitte beachte: Die Portokosten trägst du selbst.
Wichtiger Hinweis bei doppelter Stimmabgabe
Sollten uns von dir sowohl eine digitale als auch eine postalische Stimmabgabe eingehen, wird ausschließlich die digitale Stimmabgabe berücksichtigt. Die Briefwahlunterlagen werden in diesem Fall bei der Auszählung aussortiert und ungeöffnet vernichtet.
An wen kann ich mich bei Fragen und Problemen wenden?
Schreib uns gerne jederzeit eine E-Mail an folgende Adresse: urabstimmung@gruene.de.
Mit Start der Urabstimmung am 09. Juni 2026 ist das Urabstimmungsbüro auch telefonisch erreichbar. Die Telefonnummer so wie unsere Sprechzeiten findest du dann im Wissenswerk.
Auszählung und Ergebnisverkündung
Nach dem Ende der Abstimmung werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Anfang Juli 2026 endet die Urabstimmung mit der Verkündung des Ergebnisses.
Wann und wo findet die Auszählung statt?
Die Auszählung der Briefwahlunterlagen findet an mehreren Tagen Anfang Juli in Berlin statt. Die Auszählung der online abgegebenen Stimmen erfolgt automatisch.
Ist die Auszählung öffentlich?
Die Auszählung der Briefwahl ist für Parteimitglieder zugänglich. Wenn du bei der Auszählung zuschauen möchtest, melde dich bitte dafür an. Das Datum der Auszählung veröffentlichen wir spätestens 2 Wochen vorher im Wissenswerk. Die Auszählung findet in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin statt.
Schick uns zur Anmeldung bis zum 28. Juni bitte eine E-Mail mit deinem Namen und der Angabe deines Kreisverbands an urabstimmung@gruene.de.
Wann wird das Ergebnis verkündet?
Das Ergebnis der Urabstimmung wird nach der Auszählung in der Woche vom 06. Juli 2026 verkündet.
Gibt es bei der Urabstimmung eine Mindestanzahl an Mitgliedern, die abstimmen muss?
Die Urabstimmungsordnung schreibt kein Mindestquorum vor, formal zählt also jede Stimme, unabhängig von der Anzahl der Abstimmenden.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass sich möglichst viele Mitglieder an der Abstimmung beteiligen. Denn je mehr Stimmen abgegeben werden, desto besser spiegelt das Ergebnis die Perspektiven der gesamten Partei wider. Jede Stimme trägt dazu bei, unsere Satzung mitzugestalten und sicherzustellen, dass Entscheidungen von einer breiten Basis getragen werden. Deshalb rufen wir alle Mitglieder dazu auf, sich aktiv zu beteiligen.
Wann ist eine vorgeschlagene Satzungsänderung angenommen?
Eine Satzungsänderung gilt als beschlossen, wenn sie bei der Urabstimmung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.
Müssen die Ergebnisse auf der Bundesdelegiertenkonferenz bestätigt werden?
Eine weitere Bestätigung der Ergebnisse der Urabstimmung durch die BDK ist nicht erforderlich.
Was passiert nach der Ergebnisverkündung?
Das Ergebnis der Urabstimmung tritt unmittelbar nach der Verkündung in Kraft. Sollte es durch die Urabstimmung zu Änderungen an der Satzung kommen, wird eine entsprechend geänderte Version der Satzung erstellt und unter gruene.de/satzung veröffentlicht.
Kontakt
An wen kann ich mich bei Fragen zur Urabstimmung wenden?
Für alle Fragen rund um die Urabstimmung steht dir das Urabstimmungsbüro zur Verfügung. Du erreichst uns per Mail unter urabstimmung@gruene.de.
Während des Abstimmungszeitraums wird es außerdem eine telefonische Erreichbarkeit geben, über diese Möglichkeit werden wir euch rechtzeitig an dieser Stelle informieren.
Ich habe Fragen oder Anmerkungen zur Arbeit der Satzungskommission. An wen kann ich mich wenden?
Uns ist es wichtig, eure Anliegen zu Satzungsfragen auch über die Urabstimmung hinaus zu berücksichtigen. Deshalb trifft sich die Satzungskommission weiterhin regelmäßig, um auch zukünftig über mögliche Anpassungen unserer Satzung zu beraten und sicherzustellen, dass unsere grünen Regeln auf der Höhe der Zeit sind und mit unserem Mitgliederwachstum Schritt halten.
Deine Anregungen kannst du gerne über den digitalen Briefkasten der Satzungskommission einreichen: https://gruenede.typeform.com/to/OSNjayzv
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